Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Artikel 1 – Inhalt des Vertrags über den Verkauf von Touristenpaketen

Sie sind integraler Bestandteil des Reisevertrags, ebenso wie die folgenden allgemeinen Bedingungen, die Beschreibung des touristischen Pakets im Katalog oder im separaten Reiseprogramm sowie die Bestätigung der vom Reisenden angeforderten Dienstleistungen. Es wird vom Reiseveranstalter an den Reisenden oder an das Reisebüro, das als Vertreter des Reisenden handelt, gesendet, und der Reisende hat das Recht, es von diesem zu erhalten. Durch die Unterzeichnung des Vorschlags zum Kauf des touristischen Pakets muss der Reisende beachten, dass er dadurch für sich und die Personen, für die er den Pauschalservice beantragt, den Reisevertrag wie darin geregelt sowie die darin enthaltenen Warnhinweise und die vorliegenden allgemeinen Bedingungen anerkennt und akzeptiert.

ARTIKEL 2. RECHTSQUELLEN

Der Verkauf von touristischen Paketen, die Dienstleistungen sowohl im In- als auch im Ausland betreffen, wird durch den Tourismuskodex, insbesondere die Artikel 32 bis 51-novies in der durch das Gesetzesdekret Nr. 62 vom 21. Mai 2018 geänderten Fassung zur Umsetzung und Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2302, sowie die Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs über Transport und Mandat, soweit anwendbar, geregelt.

ARTIKEL 3. VERWALTUNGSREGIME

Der Veranstalter und Vermittler des touristischen Pakets, an den sich der Reisende wendet, muss berechtigt sein, ihre jeweiligen Tätigkeiten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich regionaler oder kommunaler Bestimmungen, auszuüben, wobei deren spezifische Zuständigkeit zu berücksichtigen ist. Vor Abschluss des Vertrags müssen der Veranstalter und der Vermittler Dritten die Einzelheiten der Haftpflichtversicherung, die Risiken aus der Berufshaftpflicht abdeckt, sowie die Einzelheiten anderer optionaler oder obligatorischer Garantien mitteilen, um Reisende gegen Ereignisse zu schützen, die die Durchführung oder Ausführung des Urlaubs beeinflussen könnten, wie z.B. Reiseannullierung, Deckung von Krankheitskosten, vorzeitige Rückkehr, Verlust oder Beschädigung von Gepäck, sowie die Einzelheiten der Garantie gegen die Risiken der Insolvenz oder des Ausfalls des Veranstalters und Vermittlers, jeweils im eigenen Zuständigkeitsbereich, zum Zwecke der Rückerstattung der gezahlten Beträge oder der Rückführung des Reisenden an den Abfahrtsort, wenn das touristische Paket den Transportservice umfasst. Gemäß Artikel 18, Absatz VI, des Tourismuskodex ist die Verwendung der Begriffe „Reisebüro“, „Tourismusbüro“, „Reiseveranstalter“, „Reisemittler“ oder anderer ähnlicher Wörter und Ausdrücke, auch in Fremdsprachen, ausschließlich den Unternehmen vorbehalten, die gemäß Absatz eins zugelassen sind.

ARTIKEL 4. DEFINITIONEN

Für die Zwecke des Vertrags über touristische Pakete werden die folgenden Begriffe definiert: a) professionell, jede natürliche oder juristische Person, öffentlich oder privat, die im Rahmen ihrer kommerziellen, industriellen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit in organisierten Tourismusverträgen handelt, auch durch eine andere Person, die in ihrem Namen oder in ihrem Auftrag handelt, als Veranstalter, Verkäufer, professioneller Vermittler verbundener touristischer Dienstleistungen oder Anbieter von touristischen Dienstleistungen, wie im Tourismuskodex definiert; b) Veranstalter, ein Profi, der Pakete kombiniert und direkt oder durch einen anderen Profi verkauft oder anbietet, oder der Profi, der die Daten des Reisenden an einen anderen Profi übermittelt; c) Verkäufer, der Profi, der nicht der Veranstalter ist und der Pakete eines Veranstalters verkauft oder anbietet; d) Reisender, jeder, der beabsichtigt, einen Vertrag abzuschließen, einen Vertrag abschließt oder aufgrund eines abgeschlossenen Vertrags zur Reise berechtigt ist, im Rahmen des Rechts der organisierten Tourismusverträge; e) Niederlassung, die in Artikel 8, Buchstabe e), des Gesetzesdekrets Nr. 59 vom 26. März 2010 definierte Niederlassung; f) dauerhaftes Medium, jedes Werkzeug, das dem Reisenden oder Profi ermöglicht, Informationen, die speziell an ihn gerichtet sind, so zu speichern, dass sie in Zukunft für einen angemessenen Zeitraum für die Zwecke, für die sie bestimmt sind, zugänglich sind und eine unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht; g) unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände, eine Situation, die außerhalb der Kontrolle der Partei liegt, die sich auf eine solche Situation beruft und deren Folgen auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle angemessenen Maßnahmen ergriffen worden wären; h) Nichtkonformität, ein Nichterfüllen der im Paket enthaltenen touristischen Dienstleistungen; i) Verkaufsstelle, jeder Ort, mobil oder fest, der dem Einzelhandel oder der Einzelhandels-Website oder einem ähnlichen Online-Verkaufstool gewidmet ist, auch in Fällen, in denen Einzelhandels-Websites oder Online-Verkaufstools Reisenden als ein einziges Tool präsentiert werden, einschließlich Telefonservice; l) Rückkehr, die Rückkehr des Reisenden an den Abfahrtsort oder an einen anderen von den Vertragsparteien vereinbarten Ort.

ARTIKEL 5. DEFINITION DES TOURISTISCHEN PAKETS

Die Definition eines touristischen Pakets lautet wie folgt: – die Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von touristischen Dienstleistungen, wie z.B.: 1. Personenbeförderung; 2. Unterkunft, die nicht integraler Bestandteil der Personenbeförderung ist und nicht für Wohnzwecke oder für langfristige Sprachkurse bestimmt ist; 3. Vermietung von Autos, anderen Fahrzeugen oder Motorrädern, die einen Führerschein der Kategorie A erfordern; 4. jede andere touristische Dienstleistung, die nicht integraler Bestandteil einer der unter den Nummern 1), 2) oder 3) genannten touristischen Dienstleistungen ist und kein Finanz- oder Versicherungsdienst ist, für die gleiche Reise oder den gleichen Urlaub, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: A) diese Dienstleistungen werden von einem einzigen Profi kombiniert, auch auf Anfrage des Reisenden oder gemäß seiner Auswahl, bevor ein einzelner Vertrag über alle Dienstleistungen abgeschlossen wird; B) diese Dienstleistungen, auch wenn sie unter separaten Verträgen mit einzelnen Anbietern abgeschlossen werden, sind: B.1) an einem einzigen Verkaufsort gekauft und vor der Zustimmung des Reisenden zur Zahlung ausgewählt; B.2) zu einem Pauschal- oder Gesamtpreis angeboten, verkauft oder in Rechnung gestellt; B.3) unter dem Begriff „Paket“ oder einem ähnlichen Begriff beworben oder verkauft; B.4) nach Abschluss eines Vertrags kombiniert, der dem Reisenden ermöglicht, zwischen einer Auswahl verschiedener Arten von touristischen Dienstleistungen zu wählen, oder von verschiedenen Profis über verbundene telematische Buchungsprozesse gekauft, bei denen der Name, die Zahlungsdaten und die E-Mail-Adresse des Reisenden von dem Profi, mit dem der erste Vertrag abgeschlossen wurde, an einen oder mehrere Profis übertragen werden und der Vertrag mit dem letzteren oder diesen anderen Profis spätestens 24 Stunden nach der Bestätigung der Buchung der ersten touristischen Dienstleistung abgeschlossen wird.

ARTIKEL 6. VERTRAGSINHALT – KAUFSVORSCHLAG UND ERFORDERLICHE DOKUMENTE

Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Verkaufsvertrags für das touristische Paket oder in jedem Fall so bald wie möglich, stellt der Veranstalter oder Verkäufer dem Reisenden eine Kopie oder Bestätigung des Vertrags in dauerhaftem Medium zur Verfügung. Der Reisende hat Anspruch auf eine Papierkopie, wenn der Verkaufsvertrag für das touristische Paket in der gleichzeitigen physischen Anwesenheit der Parteien abgeschlossen wurde. Bei außerhalb von Geschäftsräumen verhandelten Verträgen, wie in Artikel 45, Absatz 1, Buchstabe h), des Gesetzesdekrets Nr. 206 vom 6. September 2005 definiert, wird dem Reisenden eine Kopie oder Bestätigung des Verkaufsvertrags für das touristische Paket auf Papier oder, wenn der Reisende zustimmt, auf einem anderen dauerhaften Medium zur Verfügung gestellt.

ARTIKEL 7. VORVERTRAGLICHE INFORMATIONEN FÜR DEN REISENDEN (ART. 34 TCC)

Vor Abschluss des Vertrags über das touristische Paket oder eines entsprechenden Angebots stellt der Veranstalter und im Falle, dass das Paket über einen Verkäufer verkauft wird, auch dieser dem Reisenden das entsprechende Standardinformationsformular gemäß Anhang A, Teil I oder Teil II des TcC sowie die folgenden Informationen zur Verfügung: a) die wesentlichen Merkmale der touristischen Dienstleistungen, wie: das Ziel oder die Ziele der Reise, die Reiseroute und die Aufenthaltszeiträume mit den entsprechenden Daten und, wenn Unterkunft enthalten ist, die Anzahl der eingeschlossenen Übernachtungen; die Mittel, Eigenschaften und Kategorien des Transports, Orte, Daten und Zeiten der Abreise und Rückkehr, die Dauer und Lage der Zwischenstopps und Verbindungen; wenn der genaue Zeitplan noch nicht festgelegt wurde, informieren der Veranstalter und, falls zutreffend, der Verkäufer den Reisenden über die ungefähren Abreise- und Rückkehrzeiten; der Standort, die Hauptmerkmale und, falls zutreffend, die touristische Kategorie der Unterkunft nach den Bestimmungen des Ziell

ARTIKEL 8. ZAHLUNGEN

Bei Unterzeichnung des Angebots zum Kauf des Reisepakets sind folgende Zahlungen zu leisten: a) die Anmeldegebühr oder Bearbeitungsgebühr; b) eine Anzahlung auf den im Katalog veröffentlichten oder im Angebot des Veranstalters genannten Preis des Reisepakets. Der Restbetrag muss ohne Ausnahme innerhalb der vom Reiseveranstalter in seinem Katalog oder in der Buchungsbestätigung des angeforderten Dienstes/Reisepakets festgelegten Frist bezahlt werden. Bei Anmeldungen innerhalb der 10 Tage vor der Abreise ist der Gesamtbetrag bei der Buchung zu zahlen. Während der Gültigkeitsdauer des Angebots zum Kauf des Pakets und/oder der angegebenen touristischen Dienstleistungen, und daher vor der möglichen Buchungsbestätigung, die die endgültige Vertragsabwicklung darstellt, treten die in Artikel 1385 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgesehenen Wirkungen nicht ein. Der Restbetrag muss ohne Ausnahme innerhalb der im Katalog des Veranstalters oder in der Buchungsbestätigung festgelegten Frist bezahlt werden; Die Nichtzahlung der oben genannten Beträge zu den festgelegten Terminen sowie die Nichtzurückzahlung der vom Reisenden an den Verkäufer gezahlten Beträge an den Veranstalter führen zur automatischen Auflösung des Vertrags von Rechts wegen, mit einfacher schriftlicher Mitteilung per Fax oder E-Mail, die an den Verkäufer oder an die Adresse des Reisenden, auch elektronisch, wenn angegeben, gesendet wird. Der Restbetrag des Preises gilt als erhalten, wenn die Beträge direkt vom Veranstalter vom Reisenden oder über den Verkäufer empfangen wurden. PREIS Der Preis des Reisepakets wird im Vertrag festgelegt, unter Bezugnahme auf die im Katalog oder im außer Katalog befindlichen Programm angegebenen sowie eventuelle spätere Aktualisierungen derselben Kataloge oder außer Katalog befindlichen Programme oder auf der Website des Veranstalters. Er kann nur infolge von Änderungen in erhöht oder verringert werden: Transportkosten, einschließlich Treibstoffkosten; Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit Lufttransport, Landegebühren, Ausschiffungs- oder Einschiffungsrechte in Häfen und Flughäfen; Wechselkurse, die auf das betreffende Paket angewendet werden. Eine Preiserhöhung ist nur nach Mitteilung auf einem dauerhaften Medium durch den Veranstalter an den Reisenden, zusammen mit der Begründung und den Berechnungsmethoden, mindestens 20 Tage vor Beginn des Pakets möglich. Übersteigt die Preiserhöhung 8% des gesamten Paketpreises, gilt der nächste Punkt 9.2. Im Falle einer Preisverringerung hat der Veranstalter das Recht, die tatsächlichen Verwaltungs- und Bearbeitungskosten von der dem Reisenden geschuldeten Rückerstattung abzuziehen, für die auf Anfrage des Reisenden der Nachweis erbracht werden muss. Der Preis setzt sich zusammen aus: a) Anmeldegebühr oder Bearbeitungsgebühr; b) Teilnahmegebühr: im Katalog oder im vom Verkäufer an den Reisenden übermittelten Paketangebot angegeben; c) Kosten für eventuelle Versicherungspolicen gegen Stornierung, Rücktritt und/oder medizinische Ausgaben oder andere angeforderte Dienstleistungen; d) Kosten für eventuelle Visa und Ein- und Ausreisegebühren für die besuchten Länder; e) Flughafen- und/oder Hafengebühren und Steuern.

ARTIKEL 9. ÄNDERUNG ODER STORNIERUNG DES REISEPAKETS VOR DER ABREISE

Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, die Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, ausgenommen den Preis, wenn die Änderung von geringerer Bedeutung ist. Die Mitteilung erfolgt klar und präzise durch ein dauerhaftes Medium, wie z.B. E-Mail; Falls der Veranstalter vor der Abreise eine oder mehrere wesentliche Eigenschaften der touristischen Dienstleistungen gemäß Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe a) erheblich ändern muss, oder spezielle vom Reisenden gestellte und bereits vom Veranstalter akzeptierte Anfragen nicht erfüllen kann, oder eine Erhöhung des Paketpreises von mehr als 8% vorschlägt, kann der Reisende die vorgeschlagene Änderung akzeptieren oder ohne Rücktrittskosten vom Vertrag zurücktreten; Akzeptiert der Reisende die vorgeschlagene Änderung gemäß Absatz 2 nicht, indem er das Rücktrittsrecht ausübt, kann der Veranstalter dem Reisenden ein Ersatzpaket von gleichwertiger oder höherer Qualität anbieten; Der Veranstalter informiert den Reisenden unverzüglich per E-Mail klar und präzise über die vorgeschlagenen Änderungen gemäß Absatz 2 und deren Auswirkungen auf den Paketpreis gemäß Absatz 6; Der Reisende teilt dem Veranstalter oder Vermittler innerhalb von zwei Werktagen ab dem Zeitpunkt, an dem er die Mitteilung gemäß Absatz 1 erhält, seine Entscheidung mit. Bleibt eine Mitteilung innerhalb des oben genannten Zeitraums aus, gilt der Vorschlag des Veranstalters als angenommen; Wird der Vertrag über den Verkauf eines Reisepakets gemäß Absatz 2 zurückgezogen und akzeptiert der Reisende kein Ersatzpaket, erstattet der Veranstalter den Preis ohne unangemessene Verzögerung und in jedem Fall innerhalb eines Monats nach dem Abreisedatum und hat Anspruch auf Schadenersatz für Nichterfüllung des Vertrags, außer in den unten genannten Fällen: a) Keine Entschädigung ist vorgesehen für die Stornierung des Reisepakets, wenn die Stornierung auf das Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl zurückzuführen ist, falls erforderlich; b) Keine Entschädigung ist vorgesehen für die Stornierung des Reisepakets, wenn der Veranstalter nachweist, dass die Nichtkonformität auf höhere Gewalt und zufällige Ereignisse zurückzuführen ist; c) Ebenso ist keine Entschädigung vorgesehen für die Stornierung des Reisepakets, wenn der Veranstalter nachweist, dass die Nichtkonformität dem Reisenden oder einem Dritten, der nicht mit der Erbringung der im Vertrag für das Reisepaket enthaltenen touristischen Dienstleistungen zu tun hat, zuzuschreiben ist und unvorhersehbar oder unvermeidlich ist.

ARTIKEL 10. RÜCKTRITT DES REISENDEN

Der Reisende kann jederzeit vor Beginn des Pakets vom Vertrag zurücktreten, unter Zahlung angemessener Rücktrittskosten oder standardmäßiger Rücktrittskosten (Stornogebühren) wie unten angegeben. Tritt ein Teilnehmer, der sich für die Reise angemeldet hat, aus anderen als den im Gesetz vorgesehenen Gründen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr abzüglich der angegebenen Strafen (*), zusätzlich zu den Kosten und Ausgaben für die Stornierung der Dienstleistungen: Keine Strafe bis 30 Werktage vor Abreise; Strafe von 25% der Teilnahmegebühr von 29 bis 21 Werktage vor Abreise; Strafe von 50% der Teilnahmegebühr von 20 bis 11 Werktage vor Abreise; Strafe von 75% der Teilnahmegebühr von 10 bis 4 Werktage vor Abreise; Strafe von 100% von 3 bis 0 Werktage vor Abreise (*) Ausnahmen gelten: a) Reisen, bei denen der Flug im Preis enthalten ist. In diesen Fällen wird unabhängig vom Rücktrittsdatum immer eine feste Summe in Höhe von 40% der Gebühr einbehalten, zusätzlich zu der stets als Strafe für die (restliche) Teilnahmegebühr fälligen Gebühr basierend auf dem oben genannten; b) Reisen, bei denen ein Flug auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden von Chiesa Viaggi gebucht wird. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung der gesamten Fluggebühr (einschließlich Steuern und aller möglichen im Flugticket enthaltenen Gebühren). Die oben genannten Regeln und Strafen gelten für den verbleibenden Teil der Teilnahmegebühr. Keine Rückerstattung erfolgt für diejenigen, die nicht zur Abreise erscheinen oder während der Reise zurücktreten. Ebenso erfolgt keine Rückerstattung für diejenigen, die die Reise aufgrund fehlender oder ungenauer persönlicher Reisedokumente nicht antreten können. Die Stornierung der Reise durch einen Teilnehmer mit Unterbringung in einem Doppelzimmer zieht die Zahlung des Einzelzuschlags nach sich. der vom Veranstalter vorgesehen ist, je nach gewähltem Reiseziel und dem Zeitpunkt, zu dem der Reisende im Vergleich zum Abreisedatum zurücktritt. In Ermangelung spezifischer Informationen über standardmäßige Rücktrittskosten entspricht der Betrag der Rücktrittskosten dem Preis des Pakets, abzüglich der Kostenersparnisse und Einnahmen aus der Neuvergabe der touristischen Dienstleistungen. Der Reisende kann Versicherungspolicen abschließen, um die oben genannten einseitigen Rücktrittskosten des Reisenden oder die Kosten für Hilfe, einschließlich Rückführung, im Falle von Unfall, Krankheit oder Tod abzudecken. Je nach gewähltem Paket informiert der Veranstalter den Reisenden über den optionalen oder obligatorischen Abschluss solcher Versicherungen. Rücktrittskosten sind nicht für die im vorhergehenden Artikel 9 Absatz 2 vorgesehenen Fälle geschuldet. Im Falle unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe, die die Durchführung des Pakets oder den Transport der Reisenden zum Reiseziel erheblich beeinträchtigen, hat der Reisende das Recht, vor Beginn des Pakets ohne Rücktrittskosten vom Vertrag zurückzutreten und eine vollständige Rückerstattung der für das Paket geleisteten Zahlungen zu erhalten, jedoch keinen Anspruch auf zusätzliche Entschädigung. Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen verhandelt